Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop https://www.kochwerkstatt-wiesbaden.de | http://www.areal82.de | http://www.kochschule-idstein.de

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Kochwerkstatt Wiesbaden
Carolin ter Jung
Wiesbadenerstr. 82
D-65510 Idstein

zustande.

(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl der gewünschten Ware 2) Datum und Anzahl wählen 3) Artikel in den Warenkorb legen 4) Warenkorb aufrufen und bestätigung des Buttons „zur Kasse“ 5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort). 6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten. 7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ bzw. „kaufen“

Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Auftragsbestätigung“). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.
Der Kauf ist damit verbindlich. Bei Buchungen von Kursen ist der Platz damit direkt verbindlich gebucht.

(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter https://www.kochwerkstatt-wiesbaden.de/agb einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per PayPal; Sofortüberweisung und Rechnung.

§4 Lieferung (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 1 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

§5 Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Stand der AGB Aug.2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kochkurse, Teamevents und

sonstige Veranstaltung Inhouse

  1. Geltungsbereich

Die Buchung von Kochkursen, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen (Firmenevents oder private Kochveranstaltungen) bei der Kochwerkstatt Wiesbaden und Areal82 (im Folgenden Kochwerkstatt genannt) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

  1. Allgemein

Die Kochwerkstatt bietet Kochkurse und Seminare, sowie individuell buchbare Firmenevents und private Kochveranstaltungen an. Unter professioneller Anleitung unserer Köche werden den Teilnehmern verschiedenste Themen vermittelt. Kochkurse dauern in der Regel vier Stunden. Die Teilnehmerzahl für Kochkurse liegt gewöhnlich bei 10 – 14 Personen. Dauer und Teilnehmerzahlen der gebuchten sonstigen Veranstaltungen können je nach Art und Durchführung variieren.

Anmeldung und Buchung

  1. Buchung von Kochkursen

Die Buchung von Kursen und Seminaren kann über unser Onlineportal, telefonisch oder per Email vorgenommen werden. Die Buchung über unser Onlineportal ist mit dem Kauf sofort verbindlich.

Telefonische oder schriftliche Buchungen per Email wird als Angebot angesehen. Eine Ablehnung des Angebotes muss insbesondere dann erfolgen, wenn der gewünschte Kurs ausgebucht ist. Nach Prüfung der eingegangenen Buchung erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung über den Gesamtbetrag seiner Buchung. Die Zahlung wird sofort fällig.

  • Buchung von Firmenevents oder privaten Kochveranstaltungen

Bei Anfragen zu Firmenevents und privaten Kochveranstaltungen erhält der Interessent zunächst eine Übersicht / Angebot über Preise und Leistungen sowie verfügbare Menübausteine. Daraus wählt sich der Interessent seine Wunschzusammenstellung aus. Nach seiner Entscheidung erhält der Kunde ein Angebot /Auftragsbestätigung mit den gewünschten Elementen. Diese muss unterschrieben an die Kochwerkstatt zurückgesandt werden, um die Buchung sowie den gewünschten Termin zu bestätigen. Die Buchung ist damit für beide Seiten verbindlich. Die Leistung ist vorab, anhand der gestellten Rechnung der Kochwerkstatt, zu überweisen. Die Rechnung kann mit Auftragsbestätigung sofort berechnet werden, spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn muss der Kunde die endgültige Anzahl der Gäste nennen. Aufgrund dieser Anzahl erfolgt unsere Endabrechnung. Nicht erschienene sowie zusätzliche Gäste werden voll berechnet. Sollte sich die angegebene Teilnehmerzahl unter 10 Personen fallen, oder gravierende Verringerungen zu den ursprünglich genannten Personenzahlen kommen, kann es ggf. dazu kommen, dass der angebotene Preis nicht eingehalten werden kann und ein Minderaufschlag berechnet werden muss.

Sollte die Vorauszahlung nicht mind. 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn gutgeschrieben worden sein, wird eine Servicepauschale von 10% berechnet.

  1. Preise

Die Preise für Kochkurse und Seminare, die über die Seite www.kochwerkstatt-wiesbaden.de und www.areal82.de angeboten werden, verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise der Kochkurse beinhalten das Kochen unter Professioneller Anleitung das Menü, ggf. begleitende Getränke, Leihschürzen sowie die Rezepte, welche Online zur Verfügung gestellt werden.

Die Preise für Firmenevents und private Kochveranstaltungen finden sich in einer separaten Preisübersicht, die auf Anfrage an den Interessenten verschickt wird. Die Preise verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und können je nach gewählten Elementen des Kunden variieren.

  1. Zahlung

Die Bezahlung für Firmenevents und private Kochveranstaltungen erfolgt im Voraus per Überweisung oder in bar bzw. via Kartenzahlung. Die Bezahlung muss nach den in 3.a und 3.b geregelten Zahlungszielen erfolgen.

  1. Stornierungen/Erstattungen – Stornierung von Kochkursen und Seminaren

Kochkurse und Seminare können bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn sind 30% vom Kaufpreis fällig. Bei unter 30 Tagen vor Veranstaltungstermin erfolgt keine Erstattung und es sind 100% vom Kaufpreis fällig. Bei Stornierungen erhalten Sie einen Wertgutschein.

Eine Umbuchung, außerhalb der Stornierungsfristen, eines bereits gebuchten Kurses auf einen anderen Termin ist möglich und wird mit einer Bearbeitungspauschale von 15,00€ berechnet.

  1. Stornierung von Firmenevents und privaten Kochveranstaltungen

Bei Stornierungen nach Auftragsbestätigung sind 15% vom Kaufpreis sofort fällig. Bei Stornierungen bis 90 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn sind 30% vom Kaufpreis fällig. Bei Stornierungen bis zu 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin sind 50 % vom Kaufpreis fällig. Bei Stornierungen bis zu 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin sind 75 % vom Kaufpreis fällig. Bei unter 30 Tagen vor Veranstaltungstermin erfolgt keine Erstattung und es sind 100% vom Kaufpreis fällig.

  1. Absage durch den Veranstalter

Erreicht ein Kochkurs oder ein Seminar nicht eine Mindestteilnehmerzahl von acht Personen, hat die Kochwerkstatt das Recht, die betroffene Veranstaltung bis 24 Stunden vor Kursbeginn abzusagen. Weitere Gründe für eine Absage durch den Veranstalter sind höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Kochs (sofern kein Ersatz gefunden werden kann). Für die bereits gezahlte Kursgebühr erhält der Teilnehmer einen Gutschein und kann kostenfrei auf einen beliebigen Kurs umbuchen. Der Betrag wird nur erstattet, wenn der Teilnehmer nachweisen kann, dass kein anderer Termin in Frage kommt. Der Gutschein gilt 3 Jahre und ist an Dritte übertragbar.

  1. Erstattungen

Voraussetzung für Erstattung ist, dass die Teilnehmergebühr bzw. der Gesamtbetrag entweder bereits in bar gezahlt oder aber dem Konto der Kochwerkstatt gutgeschrieben wurde. Sofern Zahlungen noch nicht erfolgt sind, muss der noch ausstehende Betrag bis zur Höhe der vereinbarten Stornogebühren noch gezahlt werden.

  1. Übertragbarkeit von Buchungen

Buchungen von Kochkursen und Seminaren können, sofern diese bereits bezahlt sind, auf dritte Personen übertragen werden, sofern diese nicht bereits selbst den betreffenden Kurs gebucht haben. Diese sind schriftlich mitzuteilen.

  1. Ablauf von Kochkursen und Kochveranstaltungen
  2. Dauer

Die Dauer der Kochkurse liegt in der Regel bei 4 Stunden. Sie beinhaltet die Einführung, Vorbereitung und Zubereitung der Speisen sowie den gemeinsamen Verzehr.

Der Berechnung einer gebuchten sonstigen Veranstaltung liegt eine Gesamtstundenzahl von ebenfalls vier Stunden zugrunde. Ab der fünften Stunde berechnet die Kochwerkstatt EUR 150,00 netto je angefangene weitere halbe Stunde. Dieser Mehrkostenaufwand beinhaltet Personal und Getränke.

  1. Kleidung

Teilnehmer haben selbst darauf zu achten, dass sie beim Kochen dem Zweck entsprechende Kleidung tragen. Schürzen werden von der Kochwerkstatt leihweise zur Verfügung gestellt.

  1. Gesundheitliche Hinweise

Aufgrund der Verwendung von Induktionskochplatten kann es zu Problemen mit Herzschrittmachern kommen. Es ist zu beachten, dass es kursbedingt zu erheblicher Wärmeentwicklung durch das Kochen der Speisen kommen kann.

  1. Hausordnung

Die Hinweise der Kurs- und Seminarleiter sind zu beachten und ihnen ist Folge zu leisten.

Es wird darum gebeten die Lautstärke ab 22 Uhr auf normale Zimmerlautstärke anzupassen und im Innenhof auch dementsprechend ab 22 Uhr nicht mehr in starker Lautstärke aufzutreten.

Die Kochwerkstatt ist eine Nichtraucher-Location.

  1. Haftung

Die Teilnahme an Kochkursen und anderen Veranstaltungen der Kochwerkstatt erfolgt auf eigene Gefahr. Die Kochwerkstatt haftet nicht gegenüber Teilnehmern für Unfälle, Verluste und Beschädigungen von Gegenständen. Die Haftung der Kochwerkstatt ist beschränkt auf Schäden an Leib oder Leben, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Teilnehmer haften für Schäden, die sie in den Räumlichkeiten der Kochwerkstatt verursachen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Teilnehmer haften für Schäden und Unfälle, die anderen Teilnehmern gegenüber direkt durch sie entstanden sind.

Bei Kochkursen mit minderjährigen Kursteilnehmern haften die Eltern.

  1. Datenschutz

Die von der Kochwerkstatt im Rahmen der Kursbuchung bzw. Veranstaltungsplanung erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nur für eigene Zwecke verwendet. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Videosequenzen die in Kursen oder Events vom Veranstalter aufgenommen werden auf der eigenen Webseite sowie Onlineportalen wie Facebook und Instagram veröffentlicht werden dürfen.

Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und für die mit der Kochwerkstatt abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG).

Hat der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Wiesbaden und/oder Idstein ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Kochwerkstatt.

Soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Unternehmer und zugleich Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Wiesbaden festgelegt.

Wiesbaden, Idstein März 2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs- und Bewirtungsleistungen

– Liefer- und Leistungsbedingungen – Catering

  • 1 Vertragsgrundlagen & Geltungsbereich

Kochwerkstatt Catering ist ein Produkt der der Kochwerkstatt Wiesbaden Carolin ter Jung – nachfolgend Kochwerkstatt – genannt.

Die Kochwerkstatt erbringt Catering-Dienstleistungen und betreibt Event-Locations sowie Restaurants. Die Buchung von Caterings, Events, Außerhauslieferungen und sonstige Veranstaltungen bei der Kochwerkstatt erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Für alle Lieferungen und Leistungen sind nachstehende Bedingungen maßgebend. Sie gelten auch für alle künftigen Rechtsverhältnisse zwischen der Kochwerkstatt und dem Auftraggeber. Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Kochwerkstatt schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung des Auftragnehmers gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • 2 Angebot und Angebotsunterlagen / Vertragsschluss

Grundlage für jede Zusammenarbeit ist das Angebot der Kochwerkstatt Wiesbaden. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Hier gilt auch bereits eine Bestätigung per Email unter Bezug auf das Angebot als Auftragsbestätigung.

Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt die Kochwerkstatt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist. Gleiches gilt für die Zollformalitäten bei Lieferungen ins Ausland.

  • 3 Mietweise Überlassung

Alle von Kochwerkstatt angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der Kochwerkstatt und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.

Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten.

Rückgabebestätigungen der Kochwerkstatt erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.

Mietgebühren werden nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übernahme, als Mietende der Tag der Rückgabe der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages geschuldet.

Die Kochwerkstatt ist berechtigt, für die Dauer der mietweisen Überlassung von Gegenständen eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich.

  • 4 Preise

Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.

Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.

Die Angebotspreise gelten drei Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser drei Monate ist die Kochwerkstatt berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben.

Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 15 % über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.

Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von der Kochwerkstatt zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze der Kochwerkstatt.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der Kochwerkstatt sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

Dies gilt insbesondere auch für Kosten und Gebühren zur Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Konzessionen, als auch für anfallende Kosten und Gebühren bei der Leistungserbringung im Ausland.

Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung des Vertrages ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten. Für insoweit verauslagte Beträge ist die Kochwerkstatt berechtigt, eine Vorlageprovision zu berechnen. Die Kochwerkstatt ist weiter berechtigt, im Namen des Auftraggebers derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben.

  • 5 Lieferung/ Transport

Genannte Termine für die Erbringung der Leistungen gelten grundsätzlich nur annähernd, es sei denn, es werden schriftlich feste Termine vereinbart.

Mit vom Auftraggeber nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen der Ausführung verlieren auch fest vereinbarte Ausführungs-/ Lieferungstermine die Verbindlichkeit. Gleiches gilt für von der Kochwerkstatt nicht zu vertretende Behinderungen, insbesondere für die nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Unterlagen, erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Materialien des Auftraggebers.

Die Erzeugnisse der Kochwerkstatt reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, wenn nichts anderes vereinbart ist. Gewünschte und von der Kochwerkstatt für erforderlich gehaltene Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Versandgüter des Auftraggebers.

Gegenstände des Auftraggebers, die im Rahmen der Leistungserbringung Verwendung finden sollen, müssen von diesem zum vereinbarten Termin frei Versendungsstelle angeliefert werden. Die Kochwerkstatt ist zur Rücklieferung solcher Gegenstände nicht verpflichtet. Wird sie vom Auftraggeber nicht mit der Rücklieferung beauftragt, so erfolgt diese unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Auftraggebers.

Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Auslieferung gebracht werden, geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Die Leistungen der Kochwerkstatt gelten nach Zustellung der Versandbereitschaftsanzeige an den Auftraggeber als erfüllt.

  • 6 Abnahme/ Übergabe

Die Abnahme bzw. Übergabe erfolgt regelmäßig förmlich und unverzüglich nach Leistungserbringung/ Anlieferung.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, am Abnahmetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Abnahmetermin kurz vor Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist.

Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Abnahme in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten bzw. zubereiteten Speisen und Getränke begonnen, so gilt die Abnahme mit der Benutzungshandlung als erfolgt.

  • 7 Gewährleistung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen der Kochwerkstatt bei Nachlieferung bzw. Abnahme zu prüfen und etwa festgestellte Mängel unverzüglich, gegebenenfalls mündlich am Einsatzort oder fernmündlich mitzuteilen und der Kochwerkstatt Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen.

Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich nur Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nacherfüllung richtet sich nach dem Ermessen der Kochwerkstatt. Ihr steht die Ersatzlieferung jederzeit offen. Weitergehende Ansprüche kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich erklärt, stellen Produktbeschreibungen, Muster oder Präsentationen keine Garantieerklärung oder Eigenschaftszusicherung dar.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Waren, insbesondere der Lebensmittel.

Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt oder der Kochwerkstatt die Feststellung und Nachbesserung der Mängel erschwert bzw. unmöglich macht, was in der Regel bei einer Mängelrüge bezüglich nicht versteckter Mängel erst nach Beendigung der Veranstaltung der Fall ist.

  • 8 Haftung

Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die Kochwerkstatt im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern der Kochwerkstatt nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Kochwerkstatt gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.

Sind lediglich Planung bzw. Erstellung einer Konzeption Vertragsgegenstand, so ist keinerlei Haftung der Kochwerkstatt begründet. Sie steht insoweit nur dafür ein, dass sie in der Lage ist, Planungen bzw. Konzepte entsprechend zu realisieren.

Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Kochwerkstatt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Kochwerkstatt nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bedient der Auftraggeber sich der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Kochwerkstatt um in seinen Räumen auf eigenen Wunsch und ohne Veranlassung der Kochwerkstatt Veränderungen vorzunehmen, indem z.B. Mobiliar aus¬ oder umgeräumt wird, so ist die Haftung der Kochwerkstatt ausgeschlossen.

Alle gegen die Kochwerkstatt gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

  • 9 Kreditgrundlage

Voraussetzung der Leistungspflichten der Kochwerkstatt ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt, oder ist über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden, so ist die Kochwerkstatt zur Leistungserbringung nicht verpflichtet.

Die Kochwerkstatt kann in diesen Fällen Vorkasse oder anderweit geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen.

  • 10 Schutzrechte, Entwürfe, Konzeptionen

Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Konzeptbeschreibungen usw. bleiben mit allen Rechten im Eigentum der Kochwerkstatt, und zwar auch dann, wenn sie dem Auftraggeber übergeben worden sind. Die Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Sofern schriftlich anderes nicht vereinbart ist, dürfen Änderungen von Planungen, Entwürfen, Konzepten usw. nur von der Kochwerkstatt vorgenommen werden. Dies gilt auch dann, wenn diese Unterlagen in den Besitz bzw. in das Eigentum des Auftraggebers gelangt sind.

Werden vom Auftraggeber Materialien oder Unterlagen zur Erbringung der Leistungen übergeben, so übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen erbrachten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

Die Kochwerkstatt ist nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen

  • 11. Zahlungsbedingungen

Die Kochwerkstatt ist berechtigt, bei Vertragsunterzeichnung, Bestätigung des Angebotes durch den Auftragsnehmer, eine sofortige Abschlagsrechnung in Höhe von 15% zu stellen.

Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, zehn Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Der Auftraggeber teilt der Kochwerkstatt 30 Werktage vor Veranstaltung die definitive und verbindliche Personenzahl mit. Geschieht dies nicht, wird die ursprünglich vereinbarte Personenzahl aus dem Angebot als Grundlage genommen. Weicht die endgültige Personenzahl von der im Angebot angegebenen mehr als 10% nach unten ab, wird ein Aufschlag in Höhe von 5% pro Person berechnet.

Die Kochwerkstatt stellt dem Auftraggeber bei Auftragserteilung eine

Abschlagsrechnung in Höhe von 75 % über die vereinbarten Leistungen zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. 15% nach Auftragsbestätigung, 60% spätestens 6 Wochen vor Veranstaltung. Die Endabrechnung erfolgt nach Veranstaltung und ist innerhalb 7 Tagen fällig.

Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

Bei Zahlungsverzug ist die Kochwerkstatt berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugsschadenersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz der EZB). Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

Die Kochwerkstatt ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen. Für die Höhe des Schadenersatzes gilt die Regelung unter Ziffer 7. dieser Bedingungen.

  • 12 Aufrechnung und Abtretung

Eine Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig anerkannten Gegenforderungen ist für den Auftraggeber ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der Kochwerkstatt übertragbar.

  • 13 Kündigung/ Stornierung

Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass die Kochwerkstatt hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat die Kochwerkstatt Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:

Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält die Kochwerkstatt sich die Geltendmachung einer Entschädigung im Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung vor. Im Falle von früheren Stornierungen gilt:

bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Vergütung
bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vergütung
Bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der Vergütung

Stornierung nach Auftragsbestätigung und bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 15 % der Vergütung.

zzgl. ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten.

Sollte durch eine Verfügung (Pandemie) die Veranstaltung durch Bund und Land verboten werden, werden keine Stornierungskosten berechnet.

Dies muss aber eindeutig als Verbot deklariert sein.

Befinden sich die Parteien in einem vorvertraglichen Verhältnis und bricht der Auftraggeber dieses, gleich aus welchem Grund, ab, so behält die Kochwerkstatt sich die Geltendmachung eines angemessenen Schadenersatzes von 50% der vereinbarten Vergütung vor.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist.

  • 14 Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogene Daten, gleich ob sie von der Kochwerkstatt selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden und in maschinenlesbarer Form gespeichert werden.

  • 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Wiesbaden, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • 16 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An deren Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.

Wiesbaden, Idstein April 2020